Stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmensdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer) auf vielen Plattformen, einschließlich Google und Facebook, korrekt und zuverlässig sind.
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ich stimme Ihrer Bewertung zu 100 % zu, sofern es sich um eine persönliche Einschätzung Ihrer Anfrage handelt.
Erst beauftragen Sie uns, dann brauchen Sie unsere Dienstleistung nicht mehr:
Auszug:
Sehr geehrte Frau Metzler,
telefonisch hatten wir einen Ortstermin mit Herrn Ritter in Waiblingen-Hegnach für den 3.11.23 um 9.00 Uhr vereinbart. Ich möchte Ihnen diesen Termin hiermit absagen, es besteht von unserer Seite kein Bedarf mehr für eine Hauskaufberatung.
Vielen Dank, trotzdem!
Mit freundlichen Grüßen
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1. Eine Nichtverfügbarkeit vorzutragen ist unzutreffend und grotesk. Sie haben 24 Std. nach Beauftragung einen Termineinladung erhalten. Diese Einladung haben Sie weder schriftlich bestätigt noch abgelehnt, sondern nachweislich einen Termin mündlich mit Frau Metzler vereinbart und diesen Termin nachweislich persönlich revidiert und keine Hauskaufberatung mehr benötigt.
Im Fußball nennt man sowas ein " EIGENTOR“ - und das wir Ihnen erst nach Monaten eine Rechnung von 59,90 € zugesandt haben ist, kein merkwürdige Geschäftsgebaren; zudem handelt es sich "nicht um eine Ausfallentschädigung" wie sie hier fälschlicher Weise behaupten, sondern um einen Aufwendungsersatz für unnötige Terminierungen und Reservierungen, wodurch andere Kunden den Termin nicht erhalten konnten und weitere Aufwendungen (Telefonate, Aktenanlegen...)
Und hier steht es nochmal geschrieben, was wir gemeinsam vereinbart hatten:
§ 6 Kündigung
1. Kündigt der AG den Auftrag, bevor ein Ortstermin anberaumt und durchgeführt worden ist, aus Gründen, die nicht der SV zu vertreten hat, so wird als Aufwendungsersatz ein Pauschalhonorar von 50,00 € zzgl. MwSt. fällig.
Was meine sog. trotzige Ausdauer betrifft, liegt in der Natur der Sache. Ich bin halt eine Persönlichkeit, welche schon aus beruflichen Gründen nicht aufgibt, wenn es anstrengend wird, denn für meine Kunden setze ich mich bekannter Weise immer zu 100% ein und logischer Weise auch für mein Geschäft. Insoweit dürfte schon jetzt klar sein, dass sich mein Anwalt und das Amtsgericht mit der Rechnung und Bewertung(en) beschäftigen werden.