Der kostenlose Antigen-Schnelltest darf nach Testverordnung vom 13.11.2021 wieder von allen Bürger*innen kostenlos in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Bürgertestung besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob die zu testende Person ihren... Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Vor Ort ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
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