Rechtsanwalt Dr. Denis Matthies
Ein kompetenter und starker Partner an Ihrer Seite in Berlin (Charlottenburg, Wilmersdorf, Mitte, Kreuzberg), Frankfurt (Oder) und bundesweit.
Ich berate und vertrete in Berlin (u.a. in den Bezirken,
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Charlottenburg, Wilmersdorf, Mitte und Kreuzberg), Frankfurt (Oder) und deutschlandweit als Strafverteidiger Einzelpersonen sowie Unternehmen.
Seit mehr als 10 Jahren stehe ich als Anwalt im Bereich des allgemeinen Strafrechts, Verkehrsstrafrechts, Arztstrafrechts, Wirtschaftsstrafrechts und Arbeitsstrafrechts meinen Mandanten zur Seite.
Neben meiner Muttersprache deutsch, spreche ich polnisch und englisch. Als polnisch sprechender Rechtsanwalt verteidige ich insbesondere auch polnische Bürger, die sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sehen, oder denen die Auslieferung zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung nach Polen droht.
Tätigkeitsschwerpunkte - Strafverteidiger Dr. Denis Matthies vertritt grundsätzlich in allen Bereichen des
Strafrechts (Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, etc.) und
Verkehrsstrafrechts (Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort „Unfallflucht“) sowie im
Sexual- und Betäubungsmittelstrafrecht.
Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das
Arztstrafrecht (z.B. Abrechnungsbetrug, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung),
Wirtschaftsstrafrecht und das
Arbeitsstrafrecht (z.B. Untreue, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, Verstöße gegen § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Schwarzarbeit, Erschleichen von Sozialleistungen, Verstöße gegen Mindestlohn).
Konfrontation mit einem strafrechtlichen Vorwurf
Bereits die Konfrontation mit einem strafrechtlichen Vorwurf - die Delikte sind im Strafgesetzbuch (StGB) und in strafrechtlichen Nebengesetzen wie z.B. im Betäubungsmittelgesetz und im Waffengesetz geregelt - ist für jede Person eine Ausnahmesituation, in der Sie den besten Anwalt an Ihrer Seite brauchen. Hierbei gibt es unterschiedliche Konstellationen, wie eine Konfrontation mit einem strafrechtlichen Vorwurf geschehen kann:
Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei oder beim Hauptzollamt
Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, Beschlagnahme von Gegenständen
vorläufige Festnahme
Anordnung von Untersuchungshaft
Zustellung einer Anklage, eines Strafbefehls oder eines Bußgeldbescheids
Anwalt Dr. Denis Matthies - Ihr Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Verteidigung gegen einen Haftbefehl
Verteidigung in der Hauptverhandlung
Verteidigung im Berufungs- und Revisionsverfahren
Verteidigung in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug
Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich eine Verteidigungsstrategie.
Mit mir haben Sie einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der Spezialist im Strafrecht ist und nicht nur die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht trägt. Ich bin seit 2010 als Referent bei den Juristischen Fachseminaren im Rahmen der Ausbildung von Rechtsanwälten zum Fachanwalt für Strafrecht tätig. Weiterhin habe ich eine Vielzahl universitärer Seminare an der Europa-Universität-Viadrina in Frankfurt (Oder) im Strafrecht betreut und Vorträge, unter anderem beim Herbstkolloquium der Strafverteidiger, zu strafrechtlichen Fragestellungen gehalten.
Untersuchungshaft, Haftbefehl, Festnahme
Die Untersuchungshaft ist die gravierendste Zwangsmaßnahme, die vom Gericht angeordnet werden kann.
Nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für die Familie sowie Angehörige ist dies eine absolute Ausnahmesituation.
Ich vertrete eine Vielzahl von Mandanten, die sich in Untersuchungshaft befinden. Aufgrund meiner Erfahrung weiß ich um die Sorgen und Nöte in einer solchen Ausnahmesituation und steht an Ihrer Seite, um diese Situation zu bestehen.
Darüber hinaus kenne ich aufgrund meines bundesweiten Agierens fast jede Justizvollzugsanstalt in Deutschland und verfügt zudem über ein bundesweites Netzwerk. Ich stehe Ihnen somit im Falle einer Inhaftierung eines Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite.