Stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmensdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer) auf vielen Plattformen, einschließlich Google und Facebook, korrekt und zuverlässig sind.
Möchten Sie die Unternehmensinformationen (z.B. Adresse, Telefonnummer) für Ihre Online-Verzeichnisse ebenfalls aktualisieren?
leider verlangen die Krankenkassen, dass uns das Rezept vor Lieferung vorliegt. Da Sie möchten, dass wir Ihre Versorgung mit der Kasse abrechnen, sind wir an diese Regelung gebunden.
Wir versuchen stets, unseren Kunden entgegenzukommen und versenden, wegen der deutlich gestiegenen
Brieflaufzeiten, auf Wunsch bereits beim Vorliegen des Rezeptes als Fax/Mail.
Da wir von Ihnen in der Vergangenheit dann aber das Originalrezept, welches wir zur Abrechnung zwingend benötigen, nicht erhalten haben und Sie sich einer Mitwirkung verweigert haben (Aussage: „das ist nicht mehr mein Problem“), müssen wir nun auf das Originalrezept vor Lieferung bestehen. Mögliche Lösungswege, um Versorgungslücken zu vermeiden (rechtzeitige Bestellung, Bestellung eines Quartalsbedarfs, usw.) haben wir Ihnen ausführlich erklärt.
Uns ist bewusst, dass unsere Kund:innen auf die Materialien dringend angewiesen sind. Es ist uns ein großes Anliegen und Teil unserer täglichen Arbeit, eine lückenlose Versorgung sicherzustellen. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir Ware im Wert von mehreren Hundert Euro nicht ohne eine gesicherte Kostendeckung versenden können.
Ich würde mich freuen, mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch nochmals den Ablauf und Lösungen für die Zukunft zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Benker
Abteilungsleiter Kundenservice