Man kann nicht alles können. Aber man sollte können was man tut. Das gilt insbesondere für denjenigen, der anderen Rat erteilt.
Aus diesem Grund beschränkt sich Rechtsanwalt Strunk bei der Mandatsbearbeitung bewußt auf einige seit vielen Jahren... ausgebildete und praktizierte rechtliche Kernkompetenzen. Seine fachlichen Spezialisierungen hat er neben der praktischen Erfahrung aus entsprechenden Mandaten durch seit vielen Jahren regelmäßig absolvierte spezifische Fortbildungen sowie erfolgreich absolvierte einschlägige Fachanwaltsausbildungen zielgerichtet ausgebaut.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Informationstechnologierecht ( IT-Recht) berät Rechtsanwalt Strunk vorwiegend im Arbeits- und Berufsrecht, im Recht der Informations- und Kommunikationstechnologien (insbesondere Datenschutz, Onlinerecht, Medien & Social Media), zur rechtlichen Corporate Compliance und im gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht). Daneben bildet noch das Sport- und Vereinsrecht einen Interessenschwerpunkt.
Neben seiner ausgeprägten Affinität zu den “neuen” Kommunikationsmedien und der entsprechenden fachlichen Spezialisierung kann Rechtsanwalt Strunk insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht des öffentlichen Dienstes sowie Mitarbeitervertretungsrecht der EKD) auf eine langjährige anwaltliche Beratungs- und Verfahrenspraxis zurückgreifen.
Last but not least verfügt er durch seine zeitweilige Tätigkeit als Syndikusanwalt (Lawyer Labor Relations) für die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG in Berlin auch über vertiefte praktische Erfahrung aus dem HR-Bereich eines Großunternehmens.
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