Dr. Jörg Burkhard ist der Spezialist im streitigen Steuerrecht, im Steuerstrafrecht, bei Betriebsprüfungen und im Arbeitgeberstrafrecht, also Themen wie Schwarzarbeit, Teilschwarzzahlungen, illegale Beschäftigung, mittelbare Schwarzarbeit usw. Er
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ist Rechtsanwalt, kurz: Anwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafecht. Er hat über 25 Jahre Berufserfahrung im Steuerstrafrecht, streitigen Steuerrecht, in Betriebsprüfungen, im Zollstrafrecht, im Umgang mit der Steuerfahndung, Betriebsprüfung. Spezialthemen sind digitale Datenanalyse, allen Verprobungsmethoden und Datenanalysen, und natürlich der Selbstanzeige. Häufig entwickeln sich aus Betriebsprüfungen Einspruchsverfahren, dann Klageverfahren, ggf. Nichtzulassungsbeschwerden, Revisionsverfahren, Verfassungsbeschwerden ...