Damit auch ein unerfahrener Bauherr, der sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, am Ende der Bauzeit ein Haus ohne Mängel übernehmen kann, gibt es die Möglichkeit der Baubetreuung. Für Bauherren, die ohne fachliche Expertise mit einem
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Architekten ein Haus bauen möchten, empfiehlt es sich, schon vor Baubeginn zusätzlich die qualifizierte Baubetreuung zu beauftragen.
Neben dieser Bauherrenpflicht besitzt der Bauherr selbstverständlich auch eine Vielzahl von Rechten. Mit meinem Fachwissen begleite ich Ihr Bauvorhaben und übernehme in Abstimmung mit Ihnen die Vertretung als Bauherrschaft gegenüber allen am Bau Beteiligten, Behörden und sonstigen Institutionen, unter Einhaltung aller gesetzlichen Grundlagen.
Leistungsbild der Bauherrenvertretung-/Baubetreuung :
Ein Bauherrenvertreter-/Baubetreuer wird mit der neutralen und unabhängigen Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben – in organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht beauftragt. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen einer beratenden Tätigkeit.
Die Bauherrenvertretung-/Baubetreuung steht in keinem Vertragsverhältnis zu anderen Projektbeteiligten außer dem Bauherrn. Infolgedessen haben wir gegenüber anderen Projektbeteiligten keine Weisungsbefugnisse außer wir werden von Ihnen als Bauherrn ausdrücklich bevollmächtigt.
Mögliche Leistungen für die Baubetreuung sind etwa:
Erarbeiten eines Finanzplans für das Bauvorhaben
Anfertigung und Vorlage von Unterlagen für das Baugenehmigungsverfahren
Ermittlung und Beantragung von möglichen Fördermitteln
Ermittlung und Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume
Marktmonitoring und Verhandlungen mit Auftragnehmern für die Bauausführung
Vergabe von Aufträgen für die Bauausführung
Baustellenbegehungen zu Kontrollzwecken
Abwicklung von Zahlungen an Baubeteiligte
Feststellen von Mängeln und Überwachung der Mängelbeseitigung
Qualifizierte Abnahme des Bauwerkes im Namen des Bauherrn
Begleitung der behördlichen Abnahme
Einforderung von Gewährleistungsansprüchen
Der Baubetreuungsvertrag
Der Baubetreuungsvertrag kann entweder als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter oder als Werkvertrag abgeschlossen werden. In Fragen der konkreten Vertragsausgestaltung und einzelner Klauseln sollte der Bauherr im Zweifelsfall den Rat eines Rechtsbeistands einholen. Ein Baubetreuungsvertrag bedarf keiner notariellen Beglaubigung.
Dienstleistungen
Anbau, Barrierefreies Bauen, Baumanagement, Baustellenvorbereitung, Dachausbau, Dachterrassenbau, Erweiterungen, Fertighäuser, Hausbau, Hausrenovierung, Kellerbau, Luxussanierung, Massivhäuser, Projektmanagement, Controlling, Projektentwicklung, Bauherrenvertretung-/Beratung
Hausbauberatung