Stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmensdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer) auf vielen Plattformen, einschließlich Google und Facebook, korrekt und zuverlässig sind.
Möchten Sie die Unternehmensinformationen (z.B. Adresse, Telefonnummer) für Ihre Online-Verzeichnisse ebenfalls aktualisieren?
es tut uns leid zu hören, dass Sie mit der angebotenen Einmalzahlung von € 1000 nicht zufrieden sind und weisen darauf hin, dass es Ihnen frei stand, das Angebot abzulehnen und in der Sammelklage zu verbleiben.
Bei höheren Kilometerständen lassen sich leider keine höheren Zahlungen mit dem VW-Konzern vereinbaren, da ein Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer abgezogen werden darf. Bis zu einer verbraucherfreundlicheren Entscheidung in dieser Sache durch den Europäischen Gerichtshof ist dieser Abzug leider gesetzeskonform.
In Fällen wir Ihrem haben wir und unsere Partnerkanzlei eine Verjährungshemmung mit der Musterfeststellungsklage begründet, da die verjährungshemmende Wirkung durch den VW-Konzern und seine Anwälte nicht anerkannt wird. Es gehört zur grundlegenden Taktik von VW's Anwälten, die Zulässigkeit unserer Sammelklagen abzulehnen, da dies den einfachsten Weg darstellt, sich einer Beurteilung der Schuldfrage zu entziehen.
Gerne erklären wir Ihnen die Sachverhalte in Ihrem Fall nochmals im Detail. Melden Sie sich dafür gerne bei uns.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr myRight Team
Sie haben Fragen?
Schreiben Sie uns oder rufen Sie direkt an: 030 403 695 251. Zwischen 10:00 und 16:00 Uhr helfen wir Ihnen gern weiter.