Die Rechtsanwaltskanzlei Stephan Schneider vertritt Versicherungsnehmer und geschädigte Patienten. Der Schwerpunkt liegt auf Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung.
Daneben ist die Kanzlei im Arzthaftungsrecht ausschließlich auf Patientenseite tätig.
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