Sie sind Erbe geworden? Oder möchten Sie bestimmten Menschen in Ihrer Umgebung etwas von Ihrem Leben hinterlassen?
Viele Fragen rund um die Begriffe: Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, Nachlassplanung, Familienpool, vorweggenommene
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Erbfolge, Schenkung, Schenkung auf den Tod, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vermächtnis, Erbschaftssteuer usw. beantworte ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch gern.
Angesprochen sind hier nicht nur Erben und Erblasser aus dem privaten Bereich, sondern vielmehr auch Unternehmer und Gesellschafter aus dem gewerblich/freiberuflichen Leben. Gerade hier ist eine maßgeschneiderte Planung des Nachlasses unerlässlich für den fortwährenden geschäftlichen Erfolg der Unternehmung.
In diesem Zusammenhang sei auch die steuerliche Planung der Nachlassübertragung im Rahmen der Schenkungs- und Erbschaftssteuer erwähnt. Auch hierbei ist eine durch entsprechende Beratung unterstützte Planung durchaus sinnvoll, um entsprechende Vermögenswerte steuereffizient zu übertragen.
Aber auch die weiteren Problematiken unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und deren Finanzierung mittels Steuern, Gebühren und Beiträgen vornehmlich im Rahmen des Steuerrechts, ob nun als Einkommensteuer, als besondere Form dessen für Arbeitnehmer als Lohnsteuer, der Verbrauchssteuer in Form der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, Aufwandsteuer wie die Vergnügungssteuer oder auf unternehmerischer Seite die Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Sie sind Kaufmann und haben Fragen zu einem Handelsgeschäft, einem Handelsvertretervertrag, dessen Beendigung oder einer internationalen Handelsbeziehung, dann stehe ich Ihnen gern als Ihr Anwalt mit Rat und Tat zur Seite.
Sie sind Jungunternehmer oder planen einer zu werden. Gern unterstütze ich Sie bei Ihrer Planung und Ausgestaltung Ihrer jungen Unternehmung. Bei der Frage nach der Rechtsform, ob GbR, oHG oder GmbH bis hin zu Umsatzsteuerfragen stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht hilfreich zur Seite. Auch gestandene Unternehmen begleite ich unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten beratend bei der Umfirmierung, Geschäftsteilung, Zusammenführung oder Unternehmensnachfolge.
Auch als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer stelle ich Ihnen meine Expertise in Sachen Arbeitsrecht zur Verfügung. Ob es sich um Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeugnis, Arbeitsvertrag, Arbeitsentgelt, Entgelthöhe, Gratifikationen, einen Aufhebungsvertrag, eine Wettbewerbsklausel, Beteiligungen, Freistellungen, Urlaub, Entschädigungsabfindung, Karenzentschädigung, Vertragsstrafe usw. oder gar eine Bewilligung der Arbeitnehmerüberlassung handelt, gern stehe ich Ihnen bei Ihrem arbeitsrechtlichem Anliegen zur Verfügung.
Auch zu Fragen eines eventuellen Arbeitslosengeldes nach dem SGB III (3. Buch Sozialgesetzbuch) bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder im Rahmen einer Antragspflichtversicherung nach § 28a SGB III, dessen Begründung, zu Fragen von festgestellten Sperrzeiten, der Höhe und Dauer Ihres Anspruches auf Arbeitslosengeld, einer Minderung, dem Ruhen bei Urlaubsabgeltung oder Entlassungsentschädigung, stehe ich Ihnen gern Rede und Antwort.
Sie wünschen oder benötigen gar einen rechtlichen Rat, eine Beratung zu Ihrem konkreten Anliegen oder möchten sich außergerichtlich und/oder gerichtlich in einem der oben genannten Rechtsgebieten vertreten lassen?
Rufen Sie mich einfach an und wir vereinbaren einen passenden Termin.
Tel. 0241 - 538 099 48
Ich freue mich auf Ihren Anruf.
HINWEIS: Die anwaltlichen Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert.
Entsprechend § 4 RVG ist es möglich eine gesonderte Gebührenvereinbarung in Textform zu treffen.
Sollten Sie Rechtsschutz versichert sein, bitte bringen Sie zum Termin die erhaltene Deckungszusage Ihrer Versicherung und den Versicherungsschein mit.*