Ich bin so so so glücklich diesen wundervollen Beautysalon gefunden zu haben,ich weiss es noch genau als ich vor fast 2 Jahren das erste mal bei Karin und ihren lieben Kolleginnen war,seit da regelmässig ich kann nicht mehr zählen wie oft ich da war und ich werde noch so so so oft kommen,mit lauter kleinen Schritten hat Karin aus meinem hübschen Gesicht ein Bildhübsches Gesicht gezaubert,ob Botox,Hyarolonsäure,Fäden,Fettwegspritze,ob Augen Wangen, Stirn ob Hals, Dekolltee ,Arme Schultern.. alles haben die Mädels verschönert,aufgebaut,geformt, Ich hatte immer einen schönen Körper fand mein Gesicht nicht so hübsch,ich bekomme jetzt so viele Komplimente wie schön ich wäre ich bin so so glücklich das alles hab Ich diesen Mädels zu verdanken,ich habe vorher schon Botox gemacht,an verschiedenen Orten,aber nichts ist mit
Schön& Schöner zu vergleichen,die kompetenz,die liebevolle Art,familiär,hygiene alles passt,sehr sauber, immer,nur die besten Produkte werden verwendet,ausführlich wird man vor jedem Eingriff aufgeklärt, Sie arbeitet immer mit Zeit,niemals hektik,man fühlt sich hier sehr wohl und gut aufgehoben,ich habe den Salon schon mehreren Freundinnen empfohlen,die auch absolut begeistert sind.Ich bin sehr froh das ich Karin gefunden habe und kann nur das beste über schön &schöner berichten...⭐⭐⭐⭐⭐⭐
Qualität
Angebot
Leistungen
Information
Nutzen
Kundenservice
Sehr Gut (5,00)
Preis / Leistung
Sehr Gut (5,00)
Erfahrungsbericht & Bewertung zu:
Schön & Schöner Ltd.
Unsere langjährige Erfolgsgeschichte und fast 4.000 zufriedene Kunden sind auch ein Beweis dafür, dass wir berechtigte Beanstandungen sehr ernst nehmen, und mit unseren Kunden immer einvernehmliche Lösungen anstreben. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass wir eine Nachbehandlung in begründeten Ausnahmefällen auf unsere Kosten durchführen.
In Ihrem Fall ist die Situation jedoch eine ganz andere. Im Rahmen der Anamnese wurden Sie eindeutig und klar darauf hingewiesen, dass unter Umständen eine Nachbehandlung auf Ihre Kosten erforderlich sein kann, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erreichen. Diese Aufklärung haben Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigt.
Der Fall einer notwendigen Nachbehandlung ist in Ihrem Fall eingetreten. Nicht aufgrund eines Behandlungsfehlers, sondern wegen einer erfolgreichen Injektions-Lipolyse im Bereich Ihres Doppelkinns. Durch die Reduzierung der Fettpolster im vorderen Bereich Ihres Kinns ist der Bereich in Richtung Hals und Jawline deutlicher und präsenter bzw. [nach Ihren Worten] noch sichtbarer geworden. Aber nur deshalb, weil der Bereich in Richtung Hals und Jawline eine Nachbehandlung erfordert hätte, um die Fettpolster auch in diesem Bereich zu reduzieren. Dadurch wäre ein ausgewogenes Erscheinungsbild erreicht worden.
Diese Nachbehandlung wollten Sie nicht bezahlen bzw. eine „ausreichende“ Ermäßigung erhalten. Diese Forderung haben wir im Hinblick auf die erfolgte Aufklärung vor der ersten Behandlung abgelehnt.
Für ein Ihnen „ausreichendes Entgegenkommen“ bestand für uns also keine Veranlassung, denn es handelt sich in Ihrem Fall nicht um eine Reklamation, sondern eine kostenpflichtige Nachbehandlung, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erreichen.
Wir stellen uns jeder konstruktiven Kritik und akzeptieren auch subjektive Meinungen – allerdings dürfen dabei Fakten und Tatsachen nicht zu unserem Nachteil verdreht werden. Eine negative Bewertung nur deshalb abzugeben, weil wir Ihrer unberechtigten Forderung nicht nachgekommen sind, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter kommentieren.
Wir wünschen Ihnen ebenfalls alles Gute.