Um im Familienrecht erfolgreich Ansprüche durchzusetzen, muss strategisch vorgegangen werden. Dies erfordert einen hohen Grad der Spezialisierung.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Kiel hat sich auf das Familienrecht spezialisiert. Für Sie als
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Mandanten hat das den Vorteil, dass wir uns nicht nur mit den gesetzlichen Normierungen bestens auskennen, wir beschäftigen uns insbesondere auch mit der aktuellen Rechtsprechung, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dadurch haben wir die Möglichkeit, Ihre Ansprüche mit der Berufung auf Leiturteile durchzusetzen. Gleichermaßen können wir als Familienrechtskanzlei in Kiel auf diesem Weg unberechtigte Ansprüche für Sie abwehren.
Welche Fälle aus dem Familienrecht können wir in Kiel betreuen?
Wir sind in der Lage, die gesamte Palette der möglichen Rechtsfragen rund um die Familie zu beantworten. Streitigkeiten zum Familienrecht können von unserer Anwältin an allen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland betreut werden.
Eine Ehescheidung ist nicht ohne Rechtsanwalt möglich.
Möchten Sie beim Familiengericht einen Antrag auf eine Ehescheidung einreichen, ist die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Wir übernehmen auf Wunsch sowohl die Betreuung eines zu scheidenden Ehegatten oder werden als neutraler Berater für beide Parteien bei einer Ehescheidung tätig. Hier profitieren die Mandanten davon, dass unsere Anwältin Frauke Hassel-Schmitz umfangreiche Erfahrungen als Mediatorin mitbringt. So können viele Dinge außergerichtlich geklärt werden, um die Verfahrenskosten bei der Ehescheidung nebst weiteren Scheidungsfolgen zu reduzieren.
Am Ende steht dann eine so genannte Trennungs – und Scheidungsfolgenvereinbarung, die der notariellen Beurkundung bedarf. Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleichsansprüche, elterliche Sorge und Umgang sowie Versorgungsausgleichsansprüche können in einer solchen Vereinbarung enthalten sein.
Zufrieden geschieden !!!!! Das gilt auch!
Wo beraten wir beim Familienrecht noch?
Sie haben Fragen zum Elternunterhalt, weil sie vom Amt angeschrieben worden sind?
Oder zu Themen wie Vaterschaft, Adoption oder Vormundschaft? – Auch dann sind Sie in unserer Kanzlei in Kiel richtig. Wir unterstützen Sie bei der Klärung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt wie auch bei Vermögensauseinandersetzungen oder Aufteilung von Haushaltsgegenständen nach einer Trennung.
Gibt Ihnen der Unterhaltsverpflichtete keine Auskunft zu seinen Einkommens – und Vermögens- Verhältnissen, begleiten wir Sie fachkundig mit dann notwendigen Stufenanträgen auf Auskunft und Zahlung vor dem Familiengericht.
Umgekehrt erhalten Sie von unserer Fachanwältin für Familienrecht Unterstützung, wenn Sie unberechtigte Forderungen bei den genannten Unterhaltsarten abwehren möchten. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung oder Scheidung, zur Vormundschaft, Pflegschaft sowie zum Erbrecht.
Sollte es Probleme bei der Anerkennung der Vaterschaft geben, sind wir ebenfalls für Sie da. Dann setzen wir die Zustimmung zur Klärung der Abstammung über DNA-Proben notfalls gerichtlich für Sie durch.
Wir werden auch präventiv für Sie tätig!!!
Unsere Fachanwältin für Familienrecht in Kiel können Sie nicht erst dann in Anspruch nehmen, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung droht. Wir helfen Ihnen mit unserem Fachwissen bei der präventiven Vermeidung solcher Differenzen, die in der Regel dauerhafte Zerwürfnisse in den Familien nach sich ziehen. Das Portfolio unserer Leistungen umfasst deshalb auch die Beratung beim Verfassen von Eheverträgen und Erbverträgen. Hinzu kommt die Unterstützung beim Verfassen rechtssicherer Testamente. Außerdem können wir Sie zu den Besonderheiten beraten, die bei der Eingehung einer Ehe mit Personen beachtet werden müssen, die keine Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland sind.