The core competencies of our law firm lie in the areas of employment and social law, church employment law, family law, public and private commercial law and constitutional and administrative law. We also advise health and social care institutions... and other non-profit organizations as well as works councils, staff councils and employee representatives.
The focus of our advice is on corporate restructuring and the negotiation of works and service agreements as well as reconciliation of interests and social plans. We also advise on commercial and corporate law issues as well as on business start-ups and company acquisitions.
What sets us apart from our competitors is our interdisciplinary, practice-oriented approach, while at the same time maintaining our high professional standards of specialization and academic work.
Employment lawdismissalseverance payovertime payreferencesbullyingworks agreementservice agreementco-determination lawarbitration proceedingsfamily lawdivorcealimonyseparation maintenanceequalization of accrued gainsrights of accesscustodysocial lawdisabilitysevere disabilitydegree of disabilityoccupational accidentemployers' liability insurance associationhealth insurancemedical treatmentmedical aidspension insurancepension due to reduced earning capacitydisability pensionnursing care insurancedegree of careconstitutional lawconstitutional complaintadministrative lawcivil service lawincapacity for serviceretirementdisciplinary proceedingsassessmentuniversity lawaction for a place to study
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Fachliche Kompetenz top!
Herr Hammer nimmt sich für die Angelegenheit sehr viel Zeit und erklärt sehr verständlich, sodass ich ihm gut folgen kann.
Er bespricht das weitere Vorgehen ausführlich ab.
Their clear communication and dedicated support made the entire process smooth and stress-free. I would highly recommend them for their expertise, reliability, and client-focused approach.
Trotz einer laut Terminvergabe eingegrenzten Zeitvorgabe nimmt man sich hier ausführlich die Zeit, um die angesprochenen Punkte auch komplett zu besprechen.
Ich kann einfach nur eins sagen, dass ich mit euch sehr sehr zufrieden bin, dass ich euch über alles liebe und vor allem meine Anwältin Frau Hoffmann top frau sie hört ein zu und das ist die Hauptsache!!!!
Wie finden die Worte einfach? Ihr seid einfach zu perfekt. ❤️❤️
Liebe Grüße Lina Degerli
Ich habe leider keine gute Erfahrung mit der Kanzlei Hammer gemacht. Obwohl ich 4 Wochen vorher einen festen Termin mit der Kanzlei vereinbart habe und pünktlich da war, musste ich lange warten. Nach 25 Minuten warten habe ich gefragt warum mein Termin nicht stattfindet???? Da konnte mir nach einer halben Stunde warten keiner sagen wie lange ich noch warten musste…. Sehr ärgerlich für mich und total unorganisiert. Am Empfang war man noch nicht mal bereit bei Hr. Hammer zu klopfen und zu fragen wie lange ich noch warten muss!!!! Ich habe nach 30 Minuten Warterei die Kanzlei ohne Beratung verlassen. Nun suche ich mir einen neuen Anwalt für meinen Fall.
Herzlichen Dank, dass Sie Ihre Erfahrung mit uns geteilt haben. Wir schätzen Ihre Rückmeldung zur Wartezeit und unserer Organisation vor Ihrem Termin. Es ist unser Ziel, unsere Leistung pünktlich, zeitnah und effizient anzubieten.
Grundsätzlich ist vor einer Erstberatung ein gewisser organisatorischer Aufwand erforderlich. Dieser kann üblicherweise in den ersten 15 Minuten nach Ihrer Ankunft zu Beginn des Termins erledigt werden. Hierbei stellen wir sicher, dass wir alle Ihre Informationen korrekt aufgenommen haben und Sie haben die Möglichkeit, uns Unterlagen zum Kopieren zu übergeben, die Sie uns noch nicht vorab haben zukommen lassen. Kurz nach Abschluss dieser organisatorischen Vorarbeiten sollte dann Ihr Termin beginnen. Im Regelfall wäre dies dann in etwa eine Viertelstunde nach der vereinbarten Uhrzeit.
Weiter nehmen wir uns für jeden Termin so lange Zeit, wie benötigt wird. Dabei dauern die Termine naturgemäß teils kürzer, teils länger. Die von uns angesetzten Zeiten für die Termine entsprechend dabei unserer Erfahrung und treffen zumeist zu. Ausnahmen gibt es jedoch immer wieder. Auch ist es bei unserem Beruf denkbar, dass sehr eilige Fragen zwischen den Termin geklärt werden müssen. Hierdurch kann es zu Wartezeiten kommen, die dann auch nicht planbar sind. Diese gewisse Flexibilität kommt jedoch auch Ihnen bei der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zugute, da eilige Probleme kurzfristig geklärt werden können.
Natürlich versuchen wir dies zu minimieren und sind hier für Ihre Kritik dankbar.
Ein Unterbrechen des Beratungstermins eines Mandanten lehnen wir jedoch ab. Auch Sie würden während Ihres Beratungsgespräch nicht plötzlich unterbrochen werden wollen, nur weil ein wartender Mandant gerne eine genauere Angabe der voraussichtlichen weiteren Wartezeit hätte. Im Gegenteil legen wir großen Wert darauf, dass Beratungstermine wenn irgend möglich ohne jede Störung oder Unterbrechung verlaufen können. Dies hat auch zur Folge, dass wir aus den Beratungsgesprächen unseren Mitarbeitern keine Rückmeldung geben können, wie lange das Gespräch dauerte.
In der Sache selbst müssen wir klarstellen, dass Sie Ihren Termin mit zwei Wochen und nicht vier Wochen Vorlaufzeit abgesprochen hatten. Auf Ihren Wunsch und um Ihren Wunschtermin möglich zu machen, erfolgte dieser etwas längere Vorlauf. UNser Ziel ist es, dass Sie auf einen Termin nicht länger als eine Woche warten müssen und Sie in eiligen Fälle in ca. 2 Tagen einen Termin erhalten.
Zudem warteten Sie nur etwa 20 Minuten und nicht 30 Minuten ab der vereinbarten Zeit und gingen nach Äußerung Ihrer Beschwerden gegenüber unseren Mitarbeitern relativ genau 21 Minuten nach der vereinbarten Zeit. Wir wissen dies zufällig so genau, weil das vorangehende Beratungsgespräch recht genau 2 Minuten später um 14:23 Uhr endete.
Gleichwohl empfinden auch wir diese Wartezeit als zu hoch, auch wenn z.B. bei Ärzten, die in vergleichbarer Situation bzw. Weise Termine vereibaren wie Anwälte, deutlich längere Wartezeiten üblich sind. Unser Ziel ist ein besserer Service und wir streben eine Wartezeit von nicht mehr als 15-20 Minuten an.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Weiterverfolgung Ihrer Angelegenheit.
Ich werde momentan von Herrn Rechtsanwalt Hammer in einer arbeitsgerichtlichen Angelegenheit vertreten. Er ist ein junger, dynamischer und sympathischer Anwalt, der auf sehr höfliche Weise auftritt und selbstbewusst agiert. Es scheint, als könne er die bevorstehenden Ereignisse gekonnt steuern und beeinflussen. Ich bin wirklich neugierig auf das Endergebnis.
Ich wurde schon mit mehreren Anliegen sehr gut von Herrn Hammer beraten und vertreten. Alles lief immer sehr unkompliziert. Seine Zuverlässigkeit schätze ich sehr und ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich kann die Kanzlei nur wärmsten empfehlen!
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Grundsätzlich ist vor einer Erstberatung ein gewisser organisatorischer Aufwand erforderlich. Dieser kann üblicherweise in den ersten 15 Minuten nach Ihrer Ankunft zu Beginn des Termins erledigt werden. Hierbei stellen wir sicher, dass wir alle Ihre Informationen korrekt aufgenommen haben und Sie haben die Möglichkeit, uns Unterlagen zum Kopieren zu übergeben, die Sie uns noch nicht vorab haben zukommen lassen. Kurz nach Abschluss dieser organisatorischen Vorarbeiten sollte dann Ihr Termin beginnen. Im Regelfall wäre dies dann in etwa eine Viertelstunde nach der vereinbarten Uhrzeit.
Weiter nehmen wir uns für jeden Termin so lange Zeit, wie benötigt wird. Dabei dauern die Termine naturgemäß teils kürzer, teils länger. Die von uns angesetzten Zeiten für die Termine entsprechend dabei unserer Erfahrung und treffen zumeist zu. Ausnahmen gibt es jedoch immer wieder. Auch ist es bei unserem Beruf denkbar, dass sehr eilige Fragen zwischen den Termin geklärt werden müssen. Hierdurch kann es zu Wartezeiten kommen, die dann auch nicht planbar sind. Diese gewisse Flexibilität kommt jedoch auch Ihnen bei der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zugute, da eilige Probleme kurzfristig geklärt werden können.
Natürlich versuchen wir dies zu minimieren und sind hier für Ihre Kritik dankbar.
Ein Unterbrechen des Beratungstermins eines Mandanten lehnen wir jedoch ab. Auch Sie würden während Ihres Beratungsgespräch nicht plötzlich unterbrochen werden wollen, nur weil ein wartender Mandant gerne eine genauere Angabe der voraussichtlichen weiteren Wartezeit hätte. Im Gegenteil legen wir großen Wert darauf, dass Beratungstermine wenn irgend möglich ohne jede Störung oder Unterbrechung verlaufen können. Dies hat auch zur Folge, dass wir aus den Beratungsgesprächen unseren Mitarbeitern keine Rückmeldung geben können, wie lange das Gespräch dauerte.
In der Sache selbst müssen wir klarstellen, dass Sie Ihren Termin mit zwei Wochen und nicht vier Wochen Vorlaufzeit abgesprochen hatten. Auf Ihren Wunsch und um Ihren Wunschtermin möglich zu machen, erfolgte dieser etwas längere Vorlauf. UNser Ziel ist es, dass Sie auf einen Termin nicht länger als eine Woche warten müssen und Sie in eiligen Fälle in ca. 2 Tagen einen Termin erhalten.
Zudem warteten Sie nur etwa 20 Minuten und nicht 30 Minuten ab der vereinbarten Zeit und gingen nach Äußerung Ihrer Beschwerden gegenüber unseren Mitarbeitern relativ genau 21 Minuten nach der vereinbarten Zeit. Wir wissen dies zufällig so genau, weil das vorangehende Beratungsgespräch recht genau 2 Minuten später um 14:23 Uhr endete.
Gleichwohl empfinden auch wir diese Wartezeit als zu hoch, auch wenn z.B. bei Ärzten, die in vergleichbarer Situation bzw. Weise Termine vereibaren wie Anwälte, deutlich längere Wartezeiten üblich sind. Unser Ziel ist ein besserer Service und wir streben eine Wartezeit von nicht mehr als 15-20 Minuten an.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Weiterverfolgung Ihrer Angelegenheit.