Unfall, was tun?
Unfallschadengutachten: Haftpflichtschadengutachten und
Kaskoschadengutachten für PKW, LKW, Motorrad, Wohnmobil, Omnibus,
...
Fahrrad und Sonderfahrzeuge.
Kostenvoranschläge: Bei Bagatellschäden im Haftpflicht- und Kaskoschaden. Gleiches gilt für die Schadenabrechnung der gegnerischen Versicherung, bzw. von der Versicherung beauftragter Organisationen
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei einer Schadensumme bis etwa 750.- € reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Bei der Taxierung der Schadensumme hilft Ihnen Ihr Sachverständiger. Ihr Sachverständiger entscheidet ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Sobald größere Lackschäden vorliegen, Assistenzsysteme oder sicherheitsrelevante Bauteile (z.B. Räder) betroffen sind, liegt in der Regel kein Bagatellschaden mehr vor.
Reparaturbestätigung: Den Anspruch auf Nutzungsausfall können Sie erst bei erfolgter Reparatur anmelden.
Fahrzeugbewertung: Die Fahrzeugbewertung reicht von einzelnen Zeitwertermittlungen gängiger Fahrzeuge bis hin zu Wertgutachten für Oldtimer und Sonderfahrzeuge.
Wertgutachten: Bei Oldtimern, Sonderfahrzeugen oder seltenen Fahrzeugen empfiehlt sich die Erstellung eines Wertgutachtens.
Feststellungsgutachten: Gibt Auskunft über eventuelle Vorschäden oder technische Sachverhalte.
Plausibilitätsprüfung: Eine Plausibilitätsprüfung gibt Auskunft darüber, ob Schadenbild, Schadenschilderung und Schadenhergang übereinstimmen.
Gutachtenüberprüfung: Bestehen Zweifel an den Ausführungen bereits erstellter Gutachten, können Sie das Urteil eines weiteren Sachverständigen einholen.
Kaufberatung: Verzichten Sie beim Gebrauchtwagenkauf nicht auf den Rat eines Kfz-Sachverständigen. Die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis zu möglichen bösen Überraschungen.