Gleichgültig, um welchen Vorwurf es sich handelt. Ich werde mich als Anwalt für Strafrecht in Hamburg und Fachanwalt für Strafrecht unverzüglich Ihrer Sache annehmen und engagiert und zielstrebig bis zum Erreichen des für Sie günstigsten,... bestmöglichen Ergebnisses verfolgen und das zu moderaten Preisen.
BEISPIEL STRAFRECHT: In der Vernehmungssituation in Hamburg und bundesweit stehen Sie als Beschuldigte(r) unter einem unausweichlichen, zwanghaften, körperlich spürbaren Rechtsfertigungs- und Erklärungsdruck. Sie möchten den Vorwurf sofort und endgültig ausräumen oder sich angesichts der drohenden Festnahme verteidigen! - Der Versuch als Beschuldigter die Vernehmung durch die Polizei erfolgreich durchzustehen, ist jedoch bildlich gesprochen der Versuch als Amateurfußballer und Einzelspieler (= Beschuldigter) gegen eine Bundesligamannschaft von 11 Profispielern und einen umfangreichen professionellen Kader (Ersatzspieler, Mannschaftsarzt, Co-Trainer etc. = Polizei und Staatsanwaltschaft) zu versuchen, einen Treffer auf dem ureigensten Spielfeld der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu erzielen. Glauben Sie, dass Sie unter diesen Bedingungen ohne Anwalt für Strafrecht/ Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht bestehen können? 20 Jahre Berufserfahrung in einer seit über 65 Jahren im Strafrecht tätigen Kanzlei und über 6000 Verfahren stehen Ihnen zur Verfügung. (weiter siehe Tipps auf der Webseite)
Folglich sollten Sie die wichtigsten Regeln beachten:
Tipp 1: Schweigen! Schweigen! Schweigen! – Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an!
Sie haben das Recht, jederzeit und in jeder Lage des Verfahrens zu schweigen und den Beistand eines Rechtsanwalts / Fachanwalts Strafrecht / Strafverteidigers zu verlangen. Ihnen muss konkret vorgehalten werden, was man ihnen vorwirft.
Die meisten Beschuldigten führen sich durch Erklärungen, Informationshereingaben und Rechtfertigungen gegenüber der Polizei selbst der Strafverfolgung und ihrer Verurteilung zu. Ein Anwalt für Strafrecht/ Strafverteidiger / Fachanwalt Strafrecht kann für Ihre Freiheit, Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder eine milde Bestrafung entscheidend sein. Schon das informelle Gespräch, Tonfall, Mimik, Gestik, Reaktion sind Informationen, die sie in der Wahrnehmung der Ermittlungsbehörden zum Verdächtigen oder Täter machen können.
Tipp 2: Vermeiden Sie bei einem strafrechtlichen Vorwurf jeden Kontakt zur Polizei, der dieser tatsächliche oder vermeintliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien ihrer Täterschaft liefern kann.
Tipp 3: Verlangen Sie den Beistand eines Fachanwalts für Strafrecht / Strafverteidigers / Rechtsanwaltes!
Tipp 4: Sie sind weder als Beschuldigter noch als Zeuge verpflichtet zur Vernehmung vor der Polizei zu erscheinen. (Ausnahme: Androhung unmittelbarer Zwang z.B. zum Zwecke der erkennungsdienstlichen Behandlung (Rechtsbehelf möglich))
Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt Strafrecht / Strafverteidiger / Rechtsanwalt vertreten und für ihr Nichterscheinen entschuldigen. Nachteile entstehen Ihnen hieraus nicht. Nehmen Sie dieses Recht war. Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an! Lassen Sie sich nicht überreden, anders zu handeln, etwa weil ihnen dafür Strafmilderungen oder die Freilassung in Aussicht gestellt werden, welche unmittelbar bevorstehe. Im Gegenteil begründen erst ihre Angaben ein weiteres Festhalten oder etwaigen Haftbefehl. Geben Sie nur ihre Personalien an, soweit sie sich dadurch nicht selbst belasten. Die Nichtangabe der Personalien stellt eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat dar, sodass sie spätestens gegebenenfalls nach erkennungsdienstlicher Behandlung nach 12 Stunden zu entlassen sind.
Seien Sie sich bewusst, dass die allgemein und weit verbreitete Auffassung, ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, deswegen kann die Polizei alles von mir wissen, unter Umständen gerade ihre Verurteilung provoziert. Denn jegliche Information und Angabe wird affirmativ (bestätigend) im Sinne der Tat- und Täterhypothese interpretiert (gedeutet) und adaptiert (angepasst). Ein Anwalt Strafrecht/ Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Strafverteidiger, Fachanwalt Strafrecht und Fachanwältin Familienrecht, Strafverteidiger und andere Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung. Wir sind in Hamburg und bundesweit tätig (Näheres siehe Tätigkeitsbereiche).
Die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" bzw. "Fachanwältin für Familienrecht" ist rechtlich geschützt. Daher dürfen sich ausschließlich solche Rechtsanwälte als Fachanwalt bezeichnen, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Erwerb besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen und eine fortlaufende Fortbildung nachgewiesen haben, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die Tätigkeit und die Berufsausübung vermittelt wird.
Aufgrund dieser nachgewiesenen überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fortbildungen hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Joachim Lauenburg die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" und Rechtsanwältin Jessica Lauenburg die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" erteilt.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon Hamburg 040 / 39 14 08, Fax 040 39 14 08 im Notfall (hier klicken) oder benutzen Sie das Kontaktformular ! (auf das Wort klicken). In Neumünster erreichen Sie uns unter Tel. 04321 / 65 55 80 oder per Fax. 04321 / 55 65 81.
2. KONTAKTFORMULAR
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Bitte Telefonnummer, Adresse und Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) oder einer Strafprozessvollmacht (auf das Wort klicken) für Strafrecht / Strafverteidigung (Erläuterung zum Ausfüllen) oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg).
Die Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz ist seit über 65 Jahren (1951) in Hamburg und bundesweit, im europäischen Ausland als Anwalt Strafrecht / Strafverteidiger und Fachanwalt Strafrecht und Fachanwalt Familienrecht erfolgreich tätig.
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