RA Keller ist einer der wenigen Rechtsanwälte, die das Erbrecht aus allen Facetten kennt:
Sowohl aus dem Blickwinkel des forensisch tätigen Anwalts (vor Gericht), als auch als Gestalter von letztwilligen Verfügungen ist ihm das Erbrecht nach vorangegangener Tätigkeit in einer Notarkanzlei vertraut.
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Nach der Mitarbeit in einer Steuerberaterkanzlei hat er eine Vielzahl von Erbschaftsteuererklärungen erstellt, ist in der steueroptimierenden Nachfolgeplanung sowohl für Privatleute, als auch bei der Unternehmensnachfolge tätig.
Daneben ist RA Keller als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer erfolgreicht tätig.