Der betriebliche Alltag bietet reichlich Konfliktpotential. Dabei müssen die verschiedenen Interessen, Rechte und Pflichten der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer/innen und des Betriebsrates andererseits beachtet und gegeneinander... abgewogen werden.
Kann man einfach von Voll- zu Teilzeitarbeit wechseln ? Zählen Zeiten für das An- und Ablegen der Dienstkleidung in den Betriebsräumen zur vertraglich geschuldeten Arbeitszeit ? Darf die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochen werden, der zwar alle arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten verrichtet, jedoch krankheitsbedingt qualitativ oder quantitativ nicht mehr die volle Leistung erbringen kann ? Wann sind im qualifizierten Arbeitszeugnis Angaben über Grund und Art der Beendigung zu machen und hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Schlussformulierung, die Dank, Bedauern und Zukunftswünsche enthält ?
Jedes Problem ist individuell. Viele der Fragen lassen sich aber in kurzer Zeit von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt klären bzw. einer Lösung zuführen.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme !
Ihre Beate Künzel
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht
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