Stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmensdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer) auf vielen Plattformen, einschließlich Google und Facebook, korrekt und zuverlässig sind.
Möchten Sie die Unternehmensinformationen (z.B. Adresse, Telefonnummer) für Ihre Online-Verzeichnisse ebenfalls aktualisieren?
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne möchte ich Ihnen die Grundtaxe für die Arbeitsdesinfektion im Detail erklären.
Diese Gebühr ist ein fester Bestandteil des schweizerischen Zahnarzttarifs und wird durch den „DENTOTAR“ geregelt, welcher vom Bund vorgegeben und für alle Zahnärzte in der Schweiz verbindlich ist. Das bedeutet, dass alle Zahnärzte denselben Tarif anwenden müssen, und es sich hierbei nicht um eine variable Position handelt, die eine Praxis selbst festlegen kann.
Die Grundtaxe deckt die Kosten für die Desinfektion und Sterilisation der Instrumente und Arbeitsflächen vor und nach jeder Behandlung ab. Diese Massnahmen sind unerlässlich, um die hygienischen Standards einzuhalten und die Sicherheit aller Patienten zu gewährleisten.
Freundliche Grüsse
Susanna Osmani
Dipl. Praxismanagerin
ZahnärzteTeam Ort